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Dokument-ID: 898868
4 Grundsätze der Gefahrenverhütung
Sowohl in der MSV 2010 als auch in der AM-VO sind Grundsätze der Gefahrenverhütung (Reihenfolge der Maßnahmen) definiert, die vorgeben, in welcher Reihenfolge Maßnahmen (auf Grundlage der Risikobeurteilung) zu setzen sind. Ganz allgemein kann man sagen: Gefahrenbeseitigung geht vor technischen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Maßnahmen, personenbezogene Maßnahmen wie PSA, Hinweise oder Unterweisung sind letzte bzw ergänzende Maßnahme.