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Dokument-ID: 1011349
1.11.3 Grundbegriffe zur Arbeitsplatzevaluierung
Im Folgenden werden einige Grundbegriffe näher erläutert, die bei der Evaluierung, vor allem von Arbeitsmitteln, wesentlich sind:
Gefahr
Unter dem Begriff „Gefahr“ versteht der Gesetzgeber im Arbeitnehmerschutz arbeitsbedingte physische und psychische Gefährdungen oder Belastungen, die zu Unfällen, Krankheiten oder Fehlbeanspruchungen führen können. Gefahren können somit, auf der allgemeinsten Ebene gesprochen, Unfallgefahren oder Krankheitsgefahren sein.