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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.15.6 Änderungen im Zusammenhang mit unvollständigen Maschinen und der MVO 2023/1230

Die bestehende europäische Herstellervorschrift für Maschinen und unvollständige Maschinen, die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, wird am 20. Jänner 2027 durch die europäische Maschinenverordnung 2023/1230 abgelöst. Durch diese europäische Verordnung ist es auch nicht mehr erforderlich, eine innerstaatliche Umsetzung, wie es bei europäischen Richtlinien der Fall ist, vom jeweiligen Mitgliedsland vorzunehmen. Was ändert sich aber durch die neue gesetzliche Regelung, vor allem in Bezug auf unvollständige Maschinen? Dies wird im Folgenden angeführt und anschaulich dargestellt werden.

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