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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.15 „Unvollständige Maschine“ und ihre Bedeutung im Zusammenhang mit der MSV 2010 und der neuen MVO 2023/1230

Der Begriff der unvollständigen Maschine wird in der betrieblichen Praxis sehr häufig verwendet und ist auch immer wieder Teil von Diskussionen. Der Grund liegt darin, dass der Begriff der unvollständigen Maschine zwar in der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/WG bzw der in Österreich 1:1 umgesetzten Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 definiert ist, aber es gibt in der Praxis sehr viele Interpretationen, die von den Unternehmen und Firmen teilweise für sich definiert werden. In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 ist der Begriff der unvollständigen Maschine im § 1 der gesetzlichen Bestimmung im Anwendungsbereich enthalten. Im § 2 Abs 2 unter dem Punkt g der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist dieser Begriff der unvollständigen Maschine folgendermaßen definiert:

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