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Neu Dokument-ID: 870692

Christian Schenk | Glossar

Explosionsschutzmaßnahmen

Die Maßnahmen zum Explosionsschutz werden nach der VEXAT in primäre, sekundäre und konstruktive Maßnahmen unterteilt (Reihenfolge der Maßnahmen). Ist die Bildung von explosionsfähigen Atmosphären nicht auszuschließen, müssen technische oder organisatorische Maßnahmen gegen Explosionen in folgender Rangordnung getroffen werden:

1. Verhinderung der Bildung von explosionsfähigen Atmosphären oder zumindest von explosionsgefährdeten Bereichen (primärer Explosionsschutz).
2. Vermeidung wirksamer Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen (sekundärer Explosionsschutz).
3. Begrenzung der schädlichen Auswirkungen einer möglichen Explosion, sodass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet wird (konstruktiver Explosionsschutz).

Die Maßnahmen zum Explosionsschutz sind regelmäßig zu überprüfen, in jedem Fall aber dann, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben.

(VEXAT, insbesondere §§ 10 bis 14)