Explosionsschutzdokument
Auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung) muss ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten werden. Dieses muss jedenfalls Angaben enthalten über:
– Die festgestellten Explosionsgefahren, insbesondere bei Normalbetrieb, vorhersehbare Störungen, Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Störungsbehebung und im Falle von Behälterarbeiten
– Die zur Gefahrenvermeidung durchzuführenden primären, sekundären und konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen und Vorkehrungen für vorhersehbare Störungen, Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Störungsbehebung
– Die örtliche Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche und deren Einstufung in Zonen
– Die Eignung der in den jeweiligen explosionsgefährdeten Bereichen verwendeten Arbeitsmittel, elektrischen Anlagen, Arbeitskleidung und persönlichen Schutzausrüstung sowie über Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die für den sicheren Betrieb erforderlich sind
– Ergebnisse von Prüfungen und Messungen
– Die im Fall von Warn- oder Alarmbedingungen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen
– Ziel, Maßnahmen und Modalitäten der Koordination, wenn auch betriebsfremde Arbeitnehmer beschäftigt werden
(§ 5 VEXAT)