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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.5 Anforderungen an Hersteller von Gehörschutz

Die Hersteller von Gehörschutz müssen die Anforderungen der europäischen Verordnung 2016/425/EU über das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung einhalten. Diese europäische Verordnung musste (da es sich nicht um eine europäische Richtlinie handelt) nicht in österreichisches Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar.

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