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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.5 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Maschinengruppen und Risikoarten

Anhang III, 2 MVO

Die Struktur der MVO bei den Anforderungen über Sicherheit und Gesundheit (die grundlegenden Sicherheitsanforderungen – GSA) bleibt im Vergleich mit der Richtlinie 2006/42/EG (der MSV 2010) unverändert. Ergänzend und weiterführend zu den allgemeinen GSA (für alle Maschinetypen) werden zusätzliche GSA für bestimmte Maschinetypen festgelegt. Die folgenden Gruppen von Maschinen sind geregelt:

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