Neu
Dokument-ID: 1139355
12.5 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Maschinengruppen und Risikoarten
Anhang III, 2 MVO
Die Struktur der MVO bei den Anforderungen über Sicherheit und Gesundheit (die grundlegenden Sicherheitsanforderungen – GSA) bleibt im Vergleich mit der Richtlinie 2006/42/EG (der MSV 2010) unverändert. Ergänzend und weiterführend zu den allgemeinen GSA (für alle Maschinetypen) werden zusätzliche GSA für bestimmte Maschinetypen festgelegt. Die folgenden Gruppen von Maschinen sind geregelt: