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Dokument-ID: 737192
Kennzeichnung von Fahrzeugen
An jedem Fahrzeug müssen die folgenden Angaben deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: Nennleistung in kW, Masse in kg beim gängigsten Betriebszustand, ggf die größte Zugkraft der Anhängervorrichtung in N sowie deren größte zulässige vertikale Stützlast in N.
(Anhang I, 3.6.2 MSV 2010; Anhang III, 3.6.2. MVO)