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Dokument-ID: 1150097
Filterungssystem
Selbständig in Verkehr gebrachte Filterungssysteme, die Personen vor gefährlichen Stoffen schützen sollen, fallen unter die Liste der Sicherheitsbauteile, für die von der Kommission spezielle Rechtsakte erlassen werden können.
(Artikel 7, Anhang II Z 20 MVO)