ExSV 2015 – Explosionsschutzverordnung
Die ExSV ist eine Verordnung nach dem Elektrotechnikgesetz und regelt das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Der Hersteller muss nach ExSV je nach Schutzklasse Gerätekategorien (1, 2, 3) bestimmen und angeben, die in den jeweiligen, im Rahmen der Evaluierung des Arbeitsgebers bestimmten Zonen (0, 1, 2) eingesetzt werden dürfen: Geräte der Kategorie 1 in Zone 0, 1 und 2; Geräte der Kategorie 2 in Zone 1 und 2; Geräte der Kategorie 3 in Zone 2.