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Dokument-ID: 737337
Schutzeinrichtungen – beweglich trennende
Das sind trennende Schutzeinrichtungen, die ohne die Verwendung von Werkzeugen geöffnet oder entfernt werden können. Die Norm unterscheidet die Hauptgruppen einstellbar trennende und verriegelt trennende (mit oder ohne Zuhaltung) Schutzeinrichtungen.
(§ 43 Abs 4 AM-VO; Anhang I, 1.4.2. MSV 2010; Anhang III 1.4.2. MVO; Punkt 3.27.2 ÖNORM EN ISO 12100;)