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Dokument-ID: 740308
9.20 Integration der Sicherheit
Grundsätze der Gefahrenverhütung
Jede Maschine muss nach den Grundsätzen der Gefahrenverhütung konstruiert und gebaut sein. Das heißt, Gefahren müssen bereits bei Planung und Konstruktion möglichst vermieden werden, Restgefahren müssen vorrangig durch das Einhalten von Sicherheitsabständen oder dem Vorsehen von (vorzugsweise trennenden) Schutzeinrichtungen begegnet werden.