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Dokument-ID: 1117937
8.1 Die Gewährleistung
Einleitung
Unter Gewährleistung versteht man die Haftung eines Herstellers oder Lieferanten für Mängel, welche seine Leistung im Zeitpunkt der Leistungserbringung aufweist. Die Geltung der Gewährleistungsbestimmungen bedarf keiner besonderen Vereinbarung.