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Neu Dokument-ID: 737432

Christian Schenk | Glossar

Stand der Technik

Der Stand der Technik im Sinne der GewO ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist. Unter Beachtung der Höhe des Risikos und der durch eine bestimmte Maßnahme zu erwartenden Verbesserung dürfen nach Definition auch die Kosten der Maßnahme berücksichtigt werden (Aufwandsabschätzung unter Berücksichtigung der Höhe des Risikos; somit unterscheidet sich die Definition von der nach § 2 Abs 8 ASchG). Die Einhaltung von harmonisierten Normen kann nach Bestimmungen des Gewerberechts als Einhaltung des Standes der Technik betrachtet werden, nicht jedoch im Arbeitnehmerschutzrecht.

(§ 71a GewO; Anhang I, Allg Grundsätze 3; § 2 Abs 8 ASchG)