Energieversorgung – Störung der E
Siehe auch elektrische Energieversorgung. Ein Ausfall der Energieversorgung der Maschine, eine Wiederherstellung der Energieversorgung nach einem Ausfall oder eine Änderung der Energieversorgung darf nicht zu gefährlichen Situationen führen. Insbesondere darf die Maschine nicht unbeabsichtigt in Gang gesetzt werden können und Maschinenparameter dürfen sich nicht unkontrolliert ändern. In der Maschinenverordnung 2023/1230 wird auch eine mögliche Störung der Kommunikationsnetzverbindung geregelt.
(§ 45 AM-VO; Anhang I, 1.2.6 MSV 2010; Anhang III, 1.2.6. MVO)