© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 737428

Christian Schenk | Glossar

Spezialausbildung

In den Grundsätzen für die Integration der Sicherheit ist festgelegt, dass der Maschinenverwender auf eine allenfalls erforderliche Spezialausbildung hinzuweisen ist. Diese Spezialausbildung kann einerseits eine gesetzliche Vorschreibung als Grundlage haben (zB für Staplerfahrer oder Kranführer nach der Fachkenntnisnachweis-Verordnung FK-V zum ASchG), andererseits jedoch eine Vorgabe des Maschinenherstellers sein, der vor Benutzung seiner Maschine eine spezielle Ausbildung des Operators vorschreibt. Der Hinweis auf eine erforderliche Spezialausbildung und auf deren Umfang wird seriöserweise bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Verkaufsgespräche gegeben werden.

(§ 15 Abs 1 Z 5 MSV; Anhang III 1.1.2 iii MVO; FK-V)