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Neu Dokument-ID: 737471

Christian Schenk | Glossar

Technische Unterlagen für Maschinen

Anhand der technischen Unterlagen für Maschinen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen der MSV 2010 zu beurteilen. Sie müssen sich, soweit es für diese Beurteilung erforderlich ist, auf die Konstruktion, den Bau und die Funktionsweise der Maschine erstrecken. Angaben wie Pläne, Steuerkreispläne, Berechnungen, Prüfungen, Einbauerklärungen usw müssen vorhanden sein. Für unvollständige Maschinen sind spezielle technische Unterlagen gefordert. Die technischen Unterlagen sind nicht für den Kunden bestimmt, eine Ausfolgung kann jedoch privatrechtlich vereinbart werden.

(Anhang VII A und B MSV 2010; Anhang IV A und B MVO; Punkt 7 ÖNORM EN ISO 12100)