Qualitätssicherung
Die Konformität einer Anhang IV-Maschine (Anhang I nach Maschinenverordnung 2023/1230) kann neben der Baumusterprüfung auch durch ein System der umfassenden Qualitätssicherung (Modul H) bescheinigt werden. Der Hersteller unterhält ein zugelassenes QS-System für Konstruktion, Bau, Endabnahme und Prüfung der Maschine und unterliegt der Überwachung durch eine notifizierte Stelle, die durch Audits sicherstellt, dass der Hersteller sein QS-System aufrechterhält und anwendet.
(Anhang X MSV 2010; Anhang IX MVO)