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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.15.1 Wann liegt eine unvollständige Maschine vor

Eine unvollständige Maschine liegt dann vor, wenn eine bestimmungsgemäße Anwendung nicht eigenständig erfüllt werden kann. Die bestimmungsgemäße Verwendung ist etwas ganz Essenzielles für den Begriff der Maschine nach den Bestimmungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Des Weiteren handelt es sich um eine unvollständige Maschine, wenn diese dazu bestimmt ist, in andere Maschinen eingebaut oder mit anderen unvollständigen Maschinen zusammengefügt zu werden, um zusammen eine Maschine im Sinne der Herstellervorschrift, der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, zu bilden. In diesen Fällen müssen unvollständige Maschinen durch entsprechende Maßnahmen, das heißt weitere Montagearbeiten sind erforderlich, komplettiert werden, damit eine vollständige Maschine gegeben ist. Mit den Montagearbeiten ist aber auch die entsprechende Dokumentation nach den Bestimmungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/42 bzw der MSV 2010 zu gestalten. Im Folgenden werden Beispiele für vollständige und unvollständige Maschinen angeführt:

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