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Dokument-ID: 1117942
8.2.2 Garantie
Zeitpunkt der Mangelhaftigkeit
Von der Gewährleistung zu unterscheiden ist auch ein allfälliges Garantieversprechen des Herstellers. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet Gewährleistung, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Vertragspartner mangelfrei ist. Später aufgetretene Mängel können aus dem Titel der Gewährleistung nicht mehr geltend gemacht werden.