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Dokument-ID: 737338
Schutzeinrichtungen – feststehend trennende
Das sind trennende Schutzeinrichtungen, die (zB durch Schrauben, Muttern, geschweißt) so befestigt sind, dass sie nur mithilfe von Werkzeugen oder durch Zerstörung der Befestigungsmittel geöffnet oder entfernt werden können.
(§ 43 Abs 3 AM-VO; Anhang I, 1.4.2. MSV 2010; Anhang III 1.4.2. MVO; Punkt 3.27.1 ÖNORM EN ISO 12100)