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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.8 Zerkleinerungsmaschinen – Nutzungshinweise

Vorgesehene Nutzung, Gefährdungspotenzial im Überblick

Zerkleinerungsmaschinen sind Maschinen, die durch Bewegung von Werkzeugen feste oder plastische Stoffe zerkleinern. Häufig werden in Kunststoffverarbeitungsbetrieben die anfallenden Kunststoffabfälle, wie zB Spritzreste und Angüsse, in Zerkleinerungsmaschinen zerhackt und dann dem Granulat zugegeben. Öffnungen an Zerkleinerungsmaschinen, zB Einfüll-, Ausfall-, Reinigungs- und Sichtöffnungen, müssen so gestaltet, angeordnet oder durch Schutzeinrichtungen gesichert sein, dass Verletzungen durch die sich bewegenden Zerkleinerungselemente verhindert werden. Einfüllöffnungen werden zB durch lange Trichter (nach ÖNORM EN 13857), durch eingebaute Umlenkbleche, Gitterroste oder Gitterstäbe oder durch eine geschlossene Zuführung gesichert. Ausfallöffnungen können zB mit Gitterstäben gesichert werden.

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