Verbrennungskraftmaschinen (Benutzung)
Bei der Benutzung von Verbrennungskraftmaschinen ist für einen sicheren Betrieb zu sorgen, insbesondere eine Gefährdung durch Rückschlag und Explosionsgefahren ist zu vermeiden. Sofern die Betriebsanleitung des Herstellers nichts anderes vorsieht, gilt: Das Anlassen von Verbrennungskraftmaschinen unter Verwendung von reinem Sauerstoff oder brennbaren Gasen ist verboten. Offenes Feuer und Licht und sonstige Zündquellen dürfen beim Nachfüllen von flüssigem Kraftstoff nicht vorhanden sein. Kraftstoff mit einem Flammpunkt unter 55 °C darf nur bei stillstehendem Motor nachgefüllt werden, soweit nicht durch besondere Maßnahmen eine Entzündungsgefahr ausgeschlossen ist.
(§ 32 AM-VO)