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Dokument-ID: 898877
4.2 Steuerungen, Befehlseinrichtungen
Steuerungen müssen so konzipiert und gebaut sein, dass es zu keinen Gefährdungssituationen kommen kann, dies umfasst auch eine angemessene Ausfallssicherheit. Stellteile müssen für die jeweilige Verwendung geeignet sein und eine gute Interaktion des Bedieners mit der Maschine ermöglichen.