8.3.7 Laserschutz für den Anwender, Arbeitsplatzsicherheit
Grundsätzlich muss vom In-Verkehr-Bringer einer Lasereinrichtung bereits herstellerseitig alles getan worden sein, um ein sicheres Produkt auf den EU-Binnenmarkt zu bringen. Als Grundnorm dient hierfür die Norm [EN 60825-1] mit der Klassifizierung, der Kennzeichnung und der Benutzerinformation über Restrisiken sowie einer möglichen weiteren Verringerung der Gefährdung. Hier setzt die Verantwortung des Betreibers einer Lasereinrichtung an, der ausgehend von den verbleibenden Restrisiken noch geeignete Maßnahmen arbeitsschutzseitig vorzunehmen hat. Dazu zählen häufig und exemplarisch: