5.1.2 Autogenschweißen – Betriebsanweisung
Im Folgenden wird eine Hilfestellung und Musterbetriebsanweisung zur praxisgerechten Erstellung einer spezifischen Betriebsanweisung gegeben, die das Autogenschweißen regelt, und in der die wichtigsten Vorschriften für autogenes Schweißen und Schneiden zusammengefasst sind. Grundsätzlich ist die gesetzliche Forderung, dass ein Arbeitgeber eine schriftliche Betriebsanleitung auszustellen hat, nicht mehr gegeben. Das war vor dem Jahr 2010 der Fall, da die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) dies gefordert hat. Dies ist aber, wie gerade erwähnt, nicht mehr gegeben, aber an deren Stelle ist eine jährliche Unterweisung nach den Bestimmungen des § 14 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) erforderlich und die Unterweisungsinhalte müssen mindestens die Themen, die im § 26 Abs 4 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) angeführt sind, umfassen. Nichtsdestotrotz wird empfohlen, dass Arbeitgeber eine schriftliche Betriebsanweisung für das autogene Schweißen und Schneiden weiterhin ausstellten.