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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Bedeutung im Arbeitnehmerschutz

Auch in der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) – in der der Begriff „Bedienungsanleitung“ verwendet wird – nimmt die Betriebsanleitung eine wichtige Position ein: An rund 15 Stellen bezieht sich die AM-VO auf die Betriebsanleitung des Herstellers, indem sie diese als verbindlich und unbedingt einzuhalten definiert („Sofern in der Betriebsanleitung des Herstellers nicht anders festgeschrieben …“).

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