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Dokument-ID: 737175
Herabfallende, herausgeschleuderte Gegenstände
Bei Maschinen müssen ggf Vorkehrungen getroffen werden, um das Herabfallen oder das Herausschleudern von Gegenständen zu vermeiden, von denen ein Risiko ausgehen kann.
(Anhang I, 1.3.3. MSV 2010; Anhang III, 1.3.3. MVO; § 43 AM-VO)