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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.4 Benannte Stellen zur Prüfung der Produkte

Überprüfung der Konformität

Die in den Richtlinien enthaltenen Konformitätsbewertungsverfahren beruhen auf den Modulen zur Konformitätsbewertung. In diesen Modulen sind auch benannte Stellen zur Prüfung der Produkte, der technischen Unterlagen oder des QS-Systems des Herstellers vorgesehen (man spricht von akkreditierten und notifizierten Prüfstellen, Überwachungsstellen und Zertifizierungsstellen). In der Regel werden benannte Stellen („Notified Bodies“) im Falle von Produkten mit einem hohen Gefahrenpotenzial eingesetzt. Da den benannten Stellen somit eine hohe Verantwortung zukommt, ist es von besonderer Bedeutung, dass die benannten Stellen über ein hohes Maß an Verantwortung, Kompetenz und Professionalität verfügen.

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