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Dokument-ID: 1164438
5.9 Konformitätsbewertungsverfahren
Nachweis der Übereinstimmung mit den GSA
Das Verfahren zur Konformitätsbewertung (auch als Übereinstimmungsverfahren bezeichnet) ist in der MSV 2010 in § 12 beschrieben, das Verfahren für unvollständige Maschinen in § 13. In der MVO ist das Verfahren zur Konformitätsbewertung in Art 25 beschrieben, die Pflichten der Hersteller von Maschinen in Art 10, die der Hersteller von unvollständigen Maschinen in Art 11.