5.13 Grundlagen nach MSV 2010 und MVO
Gemäß der Definition der Maschinen-Sicherheitsverordnung MSV 2010 ist ein Industrieroboter eine „unvollständige Maschine“, dh eine für sich genommen noch nicht einsatzfähige Einheit. Erst wenn der Roboter in ein System, eine Roboterzelle integriert wird, wird das Robotersystem zu einer vollständigen Maschine. In einem Robotersystem wird der Roboter mit einem Endeffektor ausgestattet, mit der Peripherie inklusive der erforderlichen Sicherheitseinrichtung mechanisch und elektrisch verbunden, sowie mit einem Robotersteuerprogramm an eine bestimmte Applikation bzw Werkstück angepasst.