Handgehaltene, handgeführte Maschinen
Für handgehaltene und handgeführte Maschinen sind in der MSV 2010 spezielle zusätzliche grundlegende Sicherheitsanforderungen festgeschrieben, die vor allem die Gefährdung durch Hand-Vibrationen regeln. Hierfür existieren auch eine Reihe harmonisierter Normen. Insbesondere muss für die meisten solcher Maschinen der Schwingungsgesamtwert (Vibrationsbelastung) in der Betriebsanleitung angeführt werden. Auch in der AM-VO sind spezielle Bestimmungen für Handmaschinen enthalten.
(Anhang I, 2.2. MSV 2010; Anhang III, 2.2. MVO)