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Dokument-ID: 740580
10.1 Betriebsanweisung für Krane
Nach § 19 der AM-VO muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für das Benützen von Kranen eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung stellen, in der die Verwendung des Krans auf Grundlage der betrieblichen Gegebenheiten und des konkreten Einsatzes beschrieben sein muss.