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Dokument-ID: 736896
Auswechselbare Ausrüstung
Eine auswechselbare Ausrüstung ist eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder einer land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschine selbst anbringt, um die Funktion der Maschine zu ändern oder zu erweitern. Werkzeuge gelten nicht als auswechselbare Ausrüstungen. Auswechselbare Ausrüstungen sind als Maschine anzusehen und müssen mit CE-Kennzeichnung versehen werden.
(Begriffsdefinition: § 2 Abs 2b MSV 2010; Art 3, Abs 2 MVO)