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Dokument-ID: 898975
Elektromagnetische Störfestigkeit
Unter elektromagnetischer Störfestigkeit versteht die elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 (EMVV) die Fähigkeit eines Betriebsmittels, auch unter Einfluss einer elektromagnetischen Störung ohne Funktionsbeeinträchtigung fehlerfrei und problemlos arbeiten zu können.
(Definition § 4 Abs 1 Z 5 EMVV 2015)