12.3.4 Digitale Betriebsanleitung und Konformitätserklärung
Eine „Betriebsanleitung“ ist gemäß Definition Art 3 Punkt 17 eine vom Hersteller beim Inverkehrbringen oder bei der Inbetriebnahme bereitgestellte Information zur Unterrichtung des Nutzers über die bestimmungsgemäße und ordnungsgemäße Verwendung der Maschine. Weiters muss eine Betriebsanleitung Informationen über etwaige Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung oder Installation der Maschine, einschließlich Informationen darüber, wie ihre Sicherheit gewahrt wird und ihre Zwecktauglichkeit während ihrer gesamten Lebensdauer sichergestellt wird, enthalten.
Die MVO sieht vor, dass Hersteller Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen auch digital zur Verfügung stellen können. Eine Papierversion ist jedoch auf Anfrage zwingend vorgeschrieben. Darüber hinaus werden grundlegende (obligatorische) Anforderungen an Betriebsanleitungen und Informationen festgelegt.