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Dokument-ID: 870713
Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen
Unter Maßnahmen zum sekundären Explosionsschutz versteht man Maßnahmen, bei denen wirksame Zündquellen nicht im Ex-Bereich vorhanden sind. Potenzielle Zündquellen sind zu vermeiden oder auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken. Es dürfen nur die für den Betrieb unbedingt erforderlichen Arbeitsmittel verwendet werden. Elektrische Anlagen müssen, soweit es möglich ist, außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche angeordnet werden.
(§ 14 VEXAT)