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Dokument-ID: 1150092
Cybersicherheit
Bei Maschinen, die im Rahmen eines gemäß der Verordnung (EU) 2019/881 angenommenen Schemas für Cybersicherheitszertifizierung zertifiziert wurden oder für die eine Konformitätserklärung erteilt wurde, wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen des Anhang III (Abschnitte 1.1.9. und 1.2.1.) angeführten GSA in Bezug auf den Schutz vor Korrumpierung und die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungssystemen entsprechen.
(Art 20 Abs 9 MVO)