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Dokument-ID: 1055767
4.3 Aufstellung, Prüfung, Funktionskontrolle, Erprobung
Aufstellung von Arbeitsmitteln (§ 34 ASchG, § 12 AM-VO)
Unter „Aufstellung“ ist das Montieren, Installieren, Aufbauen und Anordnen von Arbeitsmitteln zu verstehen. Bei der Aufstellung von Arbeitsmitteln müssen die besonderen Bedingungen und Eigenschaften der Arbeitsmittel und der Arbeit sowie die am Arbeitsplatz bestehenden Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und die Gefahren, die bei der Benutzung der Arbeitsmittel entstehen können, berücksichtigt werden.