Neu
Dokument-ID: 1194672
3.3 Bestimmungen zur Betriebsanleitung
Die vom Hersteller zu erstellende Betriebsanleitung ist formal und inhaltlich in der MSV 2010 (und der MVO) relativ genau geregelt. Das heißt, die rechtlichen Bestimmungen können für die konkrete Abfassung einer Betriebsanleitung herangezogen werden. Nicht vergessen darf man in diesem Zusammenhang die Bestimmungen zur Information und Kennzeichnung, die ja auch unter dem Begriff „Benutzerinformation“ zu verstehen sind.