Reinigung von innen liegenden Maschinenteilen
Maschinen müssen so konstruiert und gebaut sein, dass die Reinigung innen liegender Maschinenteile, die gefährliche Stoffe oder Zubereitungen enthalten haben, möglich ist, ohne dass ein Einsteigen in die Maschine erforderlich wird. Diese Stoffe und Zubereitungen müssen, falls erforderlich, von außen abgelassen werden können. Lässt sich das Einsteigen in die Maschine nicht vermeiden, muss die Maschine so konstruiert und gebaut sein, dass eine gefahrlose Reinigung möglich ist. Für Nahrungsmittelmaschinen gelten bezüglich Reinigung besondere Anforderungen.
(§ 17 AM-VO; Anhang I, 1.6.5 und 2.1 MSV 2010; Anhang III, 1.6.5. und 2.1. MVO)