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Dokument-ID: 738999
1.3 Prüfungen
Arbeitsmittel können nur dann sicher eingesetzt werden, wenn sie keine kritischen Beschädigungen aufweisen. Damit sind nicht Kratzer oder Abschürfungen zB am Gehäuse einer Bohrmaschine gemeint, sondern Defekte wie Beschädigungen der Anschlussleitung oder des Netzsteckers. Das sind nur Beispiele für relative einfache Arbeitsmittel, doch schon bei diesen relativ simplen Arbeitsmitteln kann eine Sichtprüfung vor der Inbetriebnahme sehr wichtig bis lebensrettend sein.