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Dokument-ID: 898951
5.2 Prüfungen nach AM-VO
In der Arbeitsmittelverordnung sind für bestimmte Arbeitsmittel Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen und Prüfungen nach (Neu)Aufstellung vorgeschrieben.