9.21 Inverkehrbringen einer Maschine
Bevor die CE-Kennzeichnung an einer Maschine angebracht werden und die Maschine verkauft werden darf, muss der Hersteller alle relevanten grundlegenden Anforderungen des Anhang I der MSV 2010 erfüllen und das oder die Verfahren zum Nachweis der Konformität mit diesen Anforderungen (Konformitätsbewertungsverfahren) durchführen. Es handelt sich um ein Formalverfahren, in dem der Hersteller oder sein Bevollmächtigter nachweisen muss, dass die Maschine (oder die unvollständige Maschine) allen Anforderungen entspricht.