1.9.1 Grundsätze der Gefahrenverhütung nach ASchG
Prinzip im Arbeitnehmerschutz
Wenn es darum geht, eine Reihenfolge und Priorisierung von Maßnahmen zur Ausschaltung oder Minimierung von Gefahren festzulegen, sind im Arbeitnehmerschutz die so genannten „Grundsätze der Gefahrenverhütung“ des § 7 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) zugrunde zu legen. Diese stellen ein generell gültiges Prinzip im Arbeitnehmerschutz da. Diese Grundlage, auch als „STOP-Prinzip“ bekannt, ist die Grundlage für das Setzen von Maßnahmen zur Optimierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.