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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5 Sicherheitsanforderungen für digitale Softwaren bei Maschinen

Die Frage, die vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen zu beantworten haben, sind, wie sie gewährleisten können, dass die verwendete Software sicher ist. Dabei ist nicht nur die Ausfallssicherheit gegen Produktionsstörungen gemeint, sondern es geht insbesondere darum, wie die implementierte und eingebaute Software sicher im Sinne der Maschinensicherheit ist. Die Anforderungen, die Hersteller von Maschinen in Hinblick auf das Schutzkonzept erfüllen müssen, sind aktuell noch in der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw in der in Österreich 1:1 umgesetzten Maschinen-Sicherheitsverordnung geregelt. In dieser gesetzlichen Vorschrift haben wir allgemeine Regelungen zu dem Thema Software an Maschinen, aber keine expliziten.

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