Neu
Dokument-ID: 736947
Bremsen von Fahrzeugen
Jedes Fahrzeug muss vom Fahrer mittels einer entsprechenden Haupteinrichtung abgebremst und angehalten werden können, das Abbremsen muss auch bei Versagen der Hauptbremseinrichtung über eine Noteinrichtung möglich sein. Für autonome mobile Maschinen wurden in der Maschinenverordnung 2023/1230 spezielle Anforderungen festgeschrieben.
(Anhang I, 3.3.3 MSV 2010; Anhang III, 3.3.3. MVO)