Harmonisierte Normen
Harmonisierte Normen von CEN und CENELEC, im Auftrag der Kommission erarbeitet, können als Hilfestellung zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen herangezogen werden. Bei Anwendung harmonisierter Normen besteht Beweisvermutung für die Einhaltung der entsprechenden GSA. Im Falle von Anhang IV-Maschinen (Anhang I MVO) besteht bei der Anwendung von harmonisierten Normen die Möglichkeit eines vereinfachten Konformitätsbewertungsverfahrens. Eine zwingende Einhaltung von harmonisierten Normen wird jedoch weder in der MSV 2010 noch in anderen CE-Richtlinien vorgeschrieben.
(§ 7, Anhang XIV MSV 2010; Erwägungsgrund 44 und 48, Art 20 Abs 1 MVO)