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Dokument-ID: 1019540
4.4.4 Forderungen an den Hersteller von Schutzhandschuhen
Die Hersteller von Schutzhandschuhen müssen die Anforderungen der europäischen Verordnung 2016/425/EU über das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung einhalten. Diese europäische Verordnung musste (da es sich nicht um eine europäische Richtlinie handelt) nicht in österreichisches Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar.